Aufgaben und Ziele des Elternbeirats

Die Aufgaben des Elternbeirats sind in nach der Gymnasialschulordnung in Bayern im § 113 definiert.

Mitspracherecht besteht in folgenden Punkten:

  1. Grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs;

  2. die Zahl der Schulaufgaben, der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben sowie auf die Frage, ob im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 an die Stelle von Schulaufgaben kleinere schriftliche Arbeiten treten;

  3. die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung;

  4. die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse;

  5. die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek;

  6. grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule;

  7. Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule;

  8. die Einführung von Schulversuchen.

  9. Zustimmung bei Fahrten und Schüleraustausch

Die Ziele des Elternbeirates sind also insbesondere

- Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrern

- Förderung des partnerschaftlichen Umganges in der Schule zwischen Schülern, Lehren und Eltern mit dem Ziel eines aktiven sozialen Schullebens

- Mitarbeit bei der ganzheitlichen Erziehung der Schüler zu mündigen Bürgern

- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern aufzugreifen und gemeinsam mit der Schulleitung in konkrete Maßnahmen umzusetzen.