Aufgaben und Ziele des Elternbeirats
Die Aufgaben des Elternbeirats sind in nach der Gymnasialschulordnung
in Bayern im § 113 definiert. Mitspracherecht besteht in folgenden Punkten: Grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs; die Zahl der Schulaufgaben, der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben
sowie auf die Frage, ob im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 an die Stelle von Schulaufgaben
kleinere schriftliche Arbeiten treten; die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege
und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen
der schulischen Freizeitgestaltung; die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und
die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse; die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit
sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek; grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule; Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der
Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule; die Einführung von Schulversuchen. Zustimmung bei Fahrten und Schüleraustausch Die Ziele des Elternbeirates sind also insbesondere - Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern
und Lehrern - Förderung des partnerschaftlichen Umganges in der Schule
zwischen Schülern, Lehren und Eltern mit dem Ziel eines aktiven sozialen Schullebens - Mitarbeit bei der ganzheitlichen Erziehung der Schüler
zu mündigen Bürgern - Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern aufzugreifen
und gemeinsam mit der Schulleitung in konkrete Maßnahmen umzusetzen.